Förderung Bad

Fördermittel für barrierefreie Bäder

Nutzen Sie staatliche Förderung für Ihre Badsanierung

Wenn Sie eine Badsanierung planen und dabei Wert auf Barrierefreiheit legen, können Sie verschiedene Fördermittel von KfW*, Kranken- und Pflegekasse und aus länderspezifischen Förderprogrammen beantragen.

*für die Beantragung der KfW-Förderung müssen Sie einen zertifizierten Energieberater hinzuziehen

Wir beraten Sie individuell

Die Fördermöglichkeiten für eine Badsanierung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Es gibt verschiedene Voraussetzungen für eine Förderung. Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie erfüllen, können Sie bei der KfW Fördermittel von 10–12,5 % (maximal 5.000–6.250 €) beantragen. Diese Fördermittel stehen nur Privatleuten zur Verfügung, die ein Bad in ihrer bewohnten Eigentumswohnung oder im Eigenheim mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachhandwerker durchgeführt werden.

Die Mindestanforderungen für Ihre Förderung 

Raumänderungen

Mindestgröße Bad

1,80 m x 2,20 m

Bewegungsfreiheit

Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung

Türen

nach außen zu öffnen oder Schiebetür. Muss von außen entriegelbar sein

Dusche/Badewanne

Dusche

bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung

Bodenbelag

rutschfest oder rutschhemmend

Badewanne

max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.

WC

Waschbecken

min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen

WC

Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar

Typische Ausstattungsmerkmale des barrierereduzierten Bades